Verhaltensregeln bei Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes

!! Wichtige Info für alle Trainer, Betreuer, Sportler und Eltern der Sportler !!

Der NFV hat die Freigabe erteilt, dass die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes in enger Absprache mit den Kommunen erfolgen kann. Der SV Friedrichsfehn steht im Moment mit der Gemeinde Edewecht in Kontakt um einen eingeschränkten Trainingsbetrieb langsam wieder starten zu können. Es gelten hierfür ganz klare Regeln, die es zu beachten gibt – werden diese nicht eingehalten, wird es einen sofortigen Stopp aller Aktivitäten geben.

Ansprechpartner für den SV Friedrichsfehn ist Sven Lubek (Corona-Beauftragter)!

Folgender Wortlaut aus dem Anschreiben für die Vereine seitens des NFV:

Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs

Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,
wie angekündigt übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und Beachtung den gemeinsam mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) erstellten Leitfaden zur möglichen Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Amateurbereich.

Grundsätzlich gilt: Der Leitfaden des DFB und seiner Mitgliedsverbände soll allen Vereinen einen Rahmen für die mögliche Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs geben. Enthalten sind neben verbindlichen Vorgaben auch Tipps und Empfehlungen für die Organisation und Durchführung des Trainings. Ziel ist es, allen Vereinen bestmöglich Hilfestellungen zu geben. Dem Konzept liegen die zehn Leitplanken der Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zugrunde.

Wichtig: Der Schutz der Gesundheit steht über allem, und die behördlichen Verfügungen vor Ort sind zu beachten. An ihnen muss sich der Sport, muss sich jeder Verein streng orientieren. Daher ist jedem Verein dringend zu empfehlen, vor der Wiederaufnahme die örtliche Situation mit seiner Kommune zu klären. Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine, zum Teil auch individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen.
Dieser Leitfaden bietet hierfür das Gerüst und wichtige Orientierungsgrundlagen.

Zu der in den vergangenen Tagen am häufigsten gestellten Frage, wie viele Personen am Training teilnehmen dürfen, hatten wir sie bereits am Mittwoch (6. Mai) dahingehend informiert, dass es in Niedersachsen bei der Zahl der Trainierenden keine pauschale Begrenzung gibt. Immer vorausgesetzt, die übrigen Regeln zum Abstand oder zur Hygiene werden eingehalten.

Herzliche Grüße aus Barsinghausen!
Niedersächsischer Fußballverband e. V.
i.A. Manfred Finger

 

Hier weitere wichtige Informationen, die es zwingend zu beachten gilt:

Zurück auf den Platz (Leitfaden für Vereine des DFB)

10 Punkte Verhaltensregeln für “Zurück auf den Platz”

Vorlage Händewaschen